Schutzkonzept - Koryo Stolberg e.V.

Schutzkonzept - Koryo Stolberg e.V.

Im Folgenden Abschnitt finden Sie unser Schutzkonzept sowie die Kontaktmöglichkeit zu unserem Schutzbeauftragten. Sie können das Schutzkonzept auch über den folgenden Knopf herunterladen:

Schutzkonzept herunterladen

Schutzbeauftragter

Kontakt Ash Müllejans

1. Einleitung

Ein Taekwondo Verein ist mehr als nur ein Ort für sportliche Betätigung – er ist ein Ort des Lernens, der Gemeinschaft und des gegenseitigen Respekts. Dabei trägt der Verein die Verantwortung, dass alle Mitglieder, insbesondere Kinder und Jugendliche, in einem geschützten und sicheren Umfeld trainieren können. Dieses Schutzkonzept zielt darauf ab, potenziellen Gefahren wie Gewalt, Missbrauch oder Diskriminierung vorzubeugen und ein Klima der Offenheit und des Vertrauens zu schaffen.


2. Grundprinzipien des SchutzkonzeptsDie Arbeit des Vereins basiert auf den folgenden Prinzipien:

  • Respekt und Toleranz: Alle Mitglieder behandeln sich respektvoll und ohne Vorurteile.
  • Wertschätzung und Schutz: Kinder und Jugendliche genießen besonderen Schutz und Unterstützung.
  • Klarheit und Transparenz: Klare Regeln und Strukturen sorgen für Sicherheit und Orientierung.
  • Verantwortung und Prävention:Alle Beteiligten sind verpflichtet, Missstände zu erkennen und zu handeln.


3. Zielgruppen und GeltungsbereichDieses Schutzkonzept gilt für:


  • Alle Mitglieder des Vereins, unabhängig von Alter, Geschlecht, Sexualität, Herkunft oder Funktion.
  • Alle Trainer und Trainerinnen, Betreuer und Betreuerinnen, Ehrenamtlichen und Mitarbeitenden.
  • Eltern und Erziehungsberechtigte, die in die Vereinsarbeit eingebunden sind.
  • Gäste, die an Veranstaltungen oder Trainingseinheiten teilnehmen.


Der Geltungsbereich umfasst alle Aktivitäten des Vereins:

  • Trainingseinheiten, Wettkämpfe und Lehrgänge.
  • Vereinsveranstaltungen wie Feste, Ausflüge etc.
  • Den allgemeinen Aufenthalt in Vereinsräumlichkeiten.


4. Präventive Maßnahmen im Detail

4.1. Verhaltenskodex für Trainer*innen und Betreuer*innenAlle Trainer und Trainerinnen; Betreuer und Betreuerinnen verpflichten sich, folgende Regeln einzuhalten:


1. Körperkontakt erfolgt ausschließlich im Rahmen der Trainingsanforderungen und mit Einverständnis.

2. Es wird darauf geachtet, alle Mitglieder gleich zu behandeln und niemanden zu bevorzugen oder zu diskriminieren.

3. Sprachliche und körperliche Übergriffe jeglicher Art sind untersagt.

4. Die Privatsphäre jedes Einzelnen, insbesondere in Umkleiden und Duschen, wird respektiert.


4.2. Sichere Rahmenbedingungen im Training

  • Einsehbarkeit der Räume: Alle Trainingsräume (Dojangs) sind so gestaltet, dass sie einsehbar sind.
  • Umkleiden: Umkleiden werden geschlechtsspezifisch getrennt und genutzt.
  • Strukturierter Ablauf: Der Trainingsablauf wird klar kommuniziert, um Verunsicherungen oder unangemessene Situationen zu vermeiden.

4.5. Kommunikation und Feedbackkultur

  • Anonyme Rückmeldungen: Mitglieder und Eltern können jederzeit Feedback geben, um Missstände zu melden.
  • Offene Kommunikation: Trainer und Trainerinnen; Betreuer und Betreuerinnen stehen für Fragen und Anregungen zur Verfügung.
  • Ansprechperson für Schutzfragen: Der Verein benennt eine Schutzbeauftragte/ einen Schutzbeauftragten, die/der als Ansprechpartner/ Ansprechpartnerin für Mitglieder, Eltern;Trainer und Trainerinnen zur Verfügung steht.


5. Umgang mit Verdachtsfällen und Missständen

5.1. Meldepflicht

Jeder Verdacht auf Missbrauch, Gewalt oder Diskriminierung muss umgehend gemeldet werden. Dazu wird eine interne Meldestruktur eingerichtet:

  • Mitglieder oder Eltern wenden sich an die benannte Schutzbeauftragte Person des Vereins.
  • Diese dokumentiert den Vorfall und leitet notwendige Schritte ein.


5.2. Schutzbeauftragte Person

  • Eine Person (oder ein kleines Team) wird als zentrale Ansprechperson für Kinderschutzfragen benannt. Diese Person bleibt neutral, respektiert die Vertraulichkeit und arbeitet wenn nötig mit externen Fachstellen (z. B. Jugendamt, Kinderschutzbund) zusammen.


5.3. Maßnahmen bei Verdachtsfällen

1. Erste Schritte: Die betroffene Person wird geschützt und erhält Unterstützung.

2. Dokumentation: Alle relevanten Informationen werden schriftlich festgehalten.

3. Einschaltung von Behörden: Bei begründetem Verdacht werden Polizei und/oder Jugendamt informiert.

4. Interne Konsequenzen: Gegen betroffene Personen können Maßnahmen wie Trainingsverbote oder Ausschlüsse verhängt werden.


5.4. Unterstützung für Betroffene

  • Der Verein stellt sicher, dass Betroffene Zugang zu professioneller Unterstützung (z. B.

Beratungsstellen) erhalten.

  • Bei Bedarf wird der Kontakt zu externen Fachleuten vermittelt.


6. Maßnahmen zur Förderung eines positiven Vereinsklimas

1. Gemeinschaft stärken: Regelmäßige Veranstaltungen wie Sommerfeste, Vereinsaktivitäten fördern das Vertrauen und den Zusammenhalt im Verein.

2. Kinder und Jugendliche einbinden: Junge Mitglieder können sich in Entscheidungen einbringen.

3. Vorbildfunktion: Trainer und Trainerinnen und erfahrene Mitglieder agieren als Vorbilderund fördern durch ihr Verhalten Respekt und Fairness.


7. Evaluation und Weiterentwicklung des Schutzkonzepts

  • Jährliche Überprüfung: Das Schutzkonzept wird jährlich überprüft, um seine Wirksamkeit sicherzustellen und neue Erkenntnisse oder gesetzliche Änderungen einzuarbeiten.
  • Feedback nutzen: Rückmeldungen von Mitgliedern, Eltern und Trainer und Trainerinnen werden in die Überarbeitung des Konzepts einbezogen.
  • Transparente Ergebnisse:Anpassungen und Verbesserungen werden allen Vereinsmitgliedern kommuniziert.


8. Kommunikation des Schutzkonzepts

  • Einführung für neue Mitglieder: Neue Mitglieder und ihre Eltern werden bei Eintritt in den Verein über das Schutzkonzept informiert.
  • Veröffentlichung: Das Schutzkonzept ist für alle sichtbar auf der Vereinswebsite zur Verfügung gestellt.
  • Regelmäßige Erinnerung: Bei Mitgliederversammlungen oder Trainermeetings wird das Konzept regelmäßig thematisiert.



Dieses ausführliche Schutzkonzept stellt sicher, dass der Taekwondo Verein ein sicherer Ort bleibt, an dem sportliche und persönliche Entwicklung im Vordergrund stehen. Es setzt klare Standards und schafft eine Atmosphäre des Vertrauens und der Verantwortung.


Überblick externe Beratungsstellen:

Diese Stellen bieten Beratung und haben Erfahrung im Sport:

  • Anlaufstelle Safe Sport e.V.
  • Kontakt über: https://www.ansprechstelle-safe-sport.de/
  • Athleten Deutschland e.V.
  • Kontakt über: https://athleten-deutschland.org/


Diese Stellen helfen dir bei allen Themen, ob Sport oder nicht, weiter:

  • Hilfe Portal Missbrauch
  • Kontakt: https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/hilfe-telefon


  • Jugendnotmail
  • Kontakt: 
  • https://jugendnotmail.de/Kinderschutzbund: Talstraße 2, 52068 Aachen
  • Tel.: 0241 9499416 → Anonyme Beratung zu Fällen möglich!